für unbeschrankte, offene Parkeinrichtungen der Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH Postfach 480115,
48078 Münster E-Mail: info@gandolfo-sicherheit.de Amtsgericht Münster HRB 15718: USt-IdNr.: DE 304368895
Mit der Benutzung dieser Parkeinrichtung schließt der Fahrer mit der Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH einen Vertrag zu folgenden Bedingungen:
1. Die Benutzung dieser Parkeinrichtung ist auf das Abstellen von Fahrzeugen beschränkt.
2. Gegensand dieses Vertrags ist nicht die Bewachung und Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder Gewährung sonstiger Obhutspflichten.
3. Das Nutzungsentgelt bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste.
4. Nach Abstellen des Kfz hat der Nutzer unverzüglich den Parkschein auf Parkplätzen ohne Parkscheinautomaten. auf Parkplätzen mit Parkscheiben Pflicht die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe im Kfz zu hinterlegen.
5. Sofern die Vertragsstrafe nicht innerhalb von 10 Kalendertagen geleistet wurde, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,10 Euro in Rechnung gestellt.
Eine weitere Mahnung erhöht die erste Zahlungsaufforderung um weitere 5,10 Euro.
6. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer hat der Nutzer das Objekt unverzüglich über die Ausfahrten zu verlassen.
7. Elektronische Kennzeichenerfassung: Zur Erfassung der Dauer Ihres Parkvorgangs sowie des genutzten Parkbereichs wird Ihr Kennzeichen durch unsere Kontrolleure per Scan Elektronisch Erfasst. Die Löschung erfolgt automatisch nach 12 Std.
8. Bei abgelaufener oder sogar fehlender Parkscheibe bzw. anderer Verstöße gegen die gültigen Einstellbedingungen, behält sich die Gandolfo Sicherheit GmbH vor, eine Vertragsstrafe zu erheben. Kfz, die entgegen der gültigen Einstellbedingungen abgestellt sind, werden mit Hilfe elektronischer Datenerfassungsgeräte dokumentiert und fotografiert. Gegebenenfalls wird das widerrechtlich abgestellte Kfz auf Kosten des Nutzers entfernt.
9. Die Gandolfo Sicherheit GmbH haftet vorbehaltlich dieser Regelung für alle Schäden, die von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten des Nutzers oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
10. Der Betreiber haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind.
11. Die vorgenannten Vertrags- und Einstellbedingungen treten am 01.01.2022 in Kraft.
12. Mit Abstellen des Kfz erkennt der Nutzer die Einstellbedingungen an.