Elektrofahrzeuge stellen keine erhöhte Brandgefahr in Parkhäusern und Tiefgaragen dar

Vor kurzem berichteten Online-Medien über zwei Parkhäuser im süddeutschen Raum, die den Zugang für Elektro- und Hybridfahrzeuge untersagen, da Autos mit E-Antrieb im Brandfall schwieriger zu löschen seien als Fahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben. Auslöser der Entscheidung für eine Zugangsbeschränkung war der Brand eines PKW mit herkömmlichem Verbrennungsmotor, der sich Ende September 2020 in einer der beiden Tiefgaragen ereignet hatte.

Hierzu stellte der Deutsche Feuerwehr Verband am 22. Februar 2021 fest, dass eine Zugangsbeschränkung in Parkhäusern und Tiefgaragen für PKW mit alternativen Antrieben aus brandschutztechnischer Sicht nicht angezeigt sei „https://www.feuerwehrverband.de/keine-erhoehte-brandgefahr-durch-in-tiefgaragen-abgestellte-elektrofahrzeuge/ –  https://www.feuerwehrverband.de/keine-erhoehte-brandgefahr-durch-in-tiefgaragen-abgestellte-elektrofahrzeuge/„. Demnach gestalte sich das Löschen brennender Elektrofahrzeuge unter Umständen zwar etwas schwieriger als die Brandbekämpfung bei herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch sei diese Situation nicht komplexer oder gefahrbringender als beispielsweise der Brand eines gasbetriebenen PKW. Dieser fachlich fundierten Einschätzung schließt sich der Bundesverband Parken e.V. in Abstimmung mit dem Deutschen Feuerwehr Verband an.

Auch in den „Hinweisen für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistung und Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom 28. Juli 2020 wird festgestellt: „Grundsätzlich unterscheidet sich die Brandbekämpfung bei Fahrzeugbränden mit Beteiligung von Lithium-Ionen-Akkus nicht wesentlich von Bränden bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf /download/article/3907

Zudem bestehe bei einem Brand elektrogetriebener Fahrzeuge in Parkhäusern oder Tiefgaragen keine erhöhte Gefahr für die tragenden Konstruktionen der Gebäude, stellt der Deutsche Feuerwehr Verband fest: „Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. (…) Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.“