Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH in Münster

Unsere Leistungen

Kamerabasierte Überwachung

Sie möchten Ihre Parkflächen innovativ bewirtschaften lassen und Ihren Kunden dabei höchsten Komfort bieten? Digitales Parksystem wie die kamerabasierte Überwachung der Höchstparkdauer. Bewusst arbeiten wir mit einem hohen Personaleinsatz – sowohl in unserem Service-Center als auch auf den Parkplätzen. Mithilfe von Kameras an Ein- und Ausfahrten wird die genaue Verweildauer eines jeden einzelnen Fahrzeugs überwacht. Der Einsatz von Parkscheiben ist daher nicht mehr erforderlich. Vertragsstrafen, die vor Ort für Unmut sorgen, entfallen auch. Zudem ermöglicht diese Art der Parkraumüberwachung eine datenbasierte Auswertung wie z. B. Auslastung des Parkplatzes zu bestimmten Uhrzeiten oder die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge sowie deren Herkunft. Ein Weiterdrehen der Parkscheibe für eine längere Parkdauer ist nicht mehr möglich.

Keine Parkscheiben erforderlich

Kontrolliert wird die tatsächliche Einhaltung der jeweils gültigen Höchstparkdauer. Somit entfällt für Parkplatznutzer die Parkscheibe.

Keine „Knöllchen“ an Fahrzeugen

Bei einem Parkverstoß kann die Zahlungsaufforderung auch postalisch zugestellt.

Vielfältige Auswertung

Wir ermitteln für Ihren Parkplatz Auslastung, Aufenthaltsdauer, Herkunft der Fahrzeuge usw. im von Ihnen gewünschten Format.

Attraktive Zusatzerlöse

Durch die Vermietung von Stellplätzen an uns lassen sich zusätzliche Umsätze generieren.

Maßgeschneiderte Lösungen

Unsere IT sorgt für eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes System.

Datenschutz geht vor

Unsere Datenschutzorganisation kümmert sich um DSGVO-konforme Verarbeitung.

Für gewerbliche/private Eigentümer

Ihr Kundenparkplatz ist voll, Ihr Geschäft aber leer. Wie kann das sein? Gerade im urbanen Raum nutzen umliegende Unternehmen, Fremd- oder Falschparker Ihren kostenlosen Parkraum ohne Ihr Einverständnis einfach mit. Das müssen Sie nicht dulden! Es handelt sich um eine Störung Ihres Besitzes und Ihres Betriebes. Wir können Ihnen helfen, sich durch unsere kostenlose Parküberwachung sich gegen eine derartige missbräuchliche Nutzung des privaten Parkraumes zu schützen. Starre Verträge mit langen Laufzeiten sind für uns keine Option, um Kunden an uns zu binden. Wir vertrauen lieber darauf, dass wir Sie auf lange Sicht durch unsere Leistung überzeugen können. Daher bieten wir Ihnen mit kurzen Vertragslaufzeiten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit uns im Zweifel unkompliziert zu beenden.

Ihre Vorteile bei uns

Wir sorgen dafür, dass durch systematische Kontrollen der Parkscheiben, Parktickets oder Dauerparkausweise Ihr privater Parkplatz für Ihre Kunden freigehalten wird. Widerrechtliche Störung des Besitzes soll lediglich mit einem Parkverstoß geahndet werden. Sicherstellung der Einhaltung der spezifisch befristeten Parkzeiten, von 60,90 oder 120 Minuten. Konstant geschultes Personal, welches auch mit schwierigen Konflikten diplomatisch umgehen kann.

Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH bietet Lösungen, damit Fremd- und Dauerparker keine Parkplätze für Besucher oder Kunden blockieren. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit und wir melden uns dann schnellst möglich bei Ihnen.

Erfassung von Falschparkern

Auf offenen, unbeschrankten Parkflächen ist es notwendig, den ruhenden Verkehr durch private Kontrollkräfte zu überwachen.
Die Durchsetzung der gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung auf privaten Flächen erfolgt auf Basis des §858 BGB. Darin ist festgelegt, dass sich rechtswidrig verhält, wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder im Besitz stört (verbotene Eigenmacht). Voraussetzung der privaten Kontrolle des ruhenden Verkehrs, auch auf Parkplätzen mit öffentlichem Verkehr, ist, dass die Parkfläche nicht öffentlich gewidmet ist. Somit können auch Parkplätze kommunaler Träger durch private Kontrollkräfte überwacht werden. Eine Kontrolle im öffentlichen Straßenraum wird in Deutschland als hoheitliche Aufgabe immer noch von den örtlichen Ordnungsämtern wahrgenommen. Hingegen kann die Überwachung von Privatflächen durch private Kontrollkräfte durchgeführt werden. Die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH haben das Know-how und das technische Equipment zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs.

Bearbeitung von Parkverstössen

Grundsätzlich beabsichtigen wir von Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH, Sie als Kunden unseres Auftraggebers nicht zu verärgern.
Unser Anliegen liegt im Schutz und im Interesse des Parkplatz-Eigentümers. Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH ist beauftragt, die Einhaltung der geltenden Regeln durchzusetzen. Wie auf der Zahlungsaufforderung an Ihrem Fahrzeug vermerkt, haben Sie auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH verstoßen, bzw. nach Bundesgerichtsurteil Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Wir verstehen, dass dies für Sie ärgerlich ist, aber die Alternative hieße Abschleppen – zu deutlich höheren Kosten. Bitte halten Sie das Zahlungsziel auf der Zahlungsaufforderung ein, damit etwaige Zusatzkosten wie zum Beispiel Halteranfragen, Mahngebühren und eventuell weitere Rechtsanwaltskosten nicht notwendig werden. Sollten Sie bzgl. Ihres Parkverstoßes weitere Fragen haben, beachten Sie bitte die FAQs. Viele Fragen lassen sich bereits damit beantworten. Sollten anschließend noch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns.

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