Eine hohe Erreichbarkeit
gehört bei uns zum Service
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen und Beschwerden rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung. Unsere Ansprechpartner in unserem Haus sind an 6 Tagen in der Woche telefonisch erreichbar.
Servicezeiten:
Montag - Dienstag 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
Freitag 10:00 - 12:30
Samstag 10:00 - 12:00
FAQ – unsere Antworten auf häufige Fragen
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Wer hat Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH beauftragt?
Wir überwachen Parkplätze im Auftrag von privaten Grundstückseigentümern, Einkaufszentren, Fachmärkten, Ärztezentren, sowie privater Immobilieneigentümer. Damit soll sichergestellt werden, dass Parkplätze nicht zweckentfremdet werden und die Besucher, Patienten und potentielle Einkäufer Parkplätze finden.
Warum haben Sie eine Vertragsstrafe auferlegt bekommen?
Sie haben auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH verstoßen, bzw. nach Bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH ist beauftragt, die Einhaltung dieser Regelungen durchzusetzen. Wir haben das Recht, das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Von diesem Recht haben wir in Ihrem Interesse abgesehen. Die Parkordnung gilt für jeden Nutzer dieser Parkfläche. Aus diesem Grund werden auch Einkaufsbelege nicht berücksichtigt.
Früher konnten Sie kostenlos parken. Warum jetzt nicht mehr?
Standorte, die massive Probleme durch Fremd- und Dauerparker haben, müssen ein System zur Problembewältigung einführen. Aus diesem Grund gibt es nur die Möglichkeit ein Parkscheiben- oder Parkscheinsystem einzuführen, da vollautomatische Schrankensysteme zu kostenintensiv sind. Eine Unterscheidung zwischen Kunden – und Fremdnutzung ist nicht möglich, so dass sich jeder Nutzer an die obligatorische Parkordnung zu halten hat.
Sie haben nur kurz 5 min geparkt und haben eine Vertragsstrafe bekommen?
Wir können nicht kontrollieren wie lange Sie weg waren, da Sie wahrscheinlich keine Parkscheibe oder keinen Parkschein benutzt haben. Wir beobachten Sie auch nicht aus dem Auto heraus, sondern kontrollieren lediglich jedes Fahrzeug. Teilweise sind die Parkflächen auch sehr groß, so dass wir auch nicht sehen können, ob Sie gerade vor 5 Minuten das Fahrzeug verlassen haben. Hierzu gibt es jedoch keine rechtliche Verpflichtung und es handelt sich lediglich um ein gelegentliches Entgegenkommen unserseits.
Unser Mitarbeiter hat Ihnen nicht seinen Namen genannt und Sie sind mit dem Vorgang nicht einverstanden?
Unsere Mitarbeiter sind aus Schutzgründen nicht verpflichtet Ihnen Ihren Namen zu nennen. Die Mitarbeiter können und werden sich auf Aufforderung Ihnen gegenüber immer mit Ihrem Mitarbeiterpass ausweisen. Jeder Mitarbeiter hat eine Mitarbeiternummer und Sie können sich über diesen Mitarbeiter durch Nennung seiner Nummer über unser Kontaktformular beschweren. Der Mitarbeiter ist angewiesen, freundlich mit möglichen Falschparker umzugehen. Sollte der Falschparker jedoch nicht freundlich zu unserem Mitarbeiter sein oder sich aggressiv verhalten, dann ist unser Mitarbeiter angewiesen, das Gespräch mit dem Falschparker zu beenden, um sich wieder den angewiesenen Aufgaben zu widmen.
Sie waren am besagten Tag nicht auf dem Parkplatz ?
Der Vorgang ist per Fotodokumentation erfasst worden.
Wo müssen Sie die Parkscheibe oder den Parkschein korrekt platzieren? Ihre Parkscheibe ist runtergerutscht oder lag auf dem Beifahrersitz ?
Lt. unseren AGB hat Ihre (Deutsche) Parkscheibe oder Ihr Parkschein klar und deutlich mittig auf der frontalen Ablage Ihres PKW zu liegen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass sie dort auch liegen bleibt.
Können Sie Ihren Einkaufsbeleg für eine Anfrage auf Stornierung einreichen?
Leider nicht, da Fremdparker, Falschparker, Dauerparker oder Pendler sich ebenfalls häufig als Kunde ausgeben, bzw. sogar Einkaufsbelege aus den Mülleimern der Einzelhandelsmärkte verwenden, um auf eine Stornierung zu hoffen. Aus diesen Gründen bieten wir diese Möglichkeit nicht mehr an und wir müssen leider auch von Ihnen als Kunden erwarten, dass Sie sich an die Parkordnung halten.
Sie haben eine Ausnahmegenehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr!
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen für den öffentlichen Straßenverkehr sind ebenfalls verpflichtet, sich an die Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht auf dem privatrechtlich überwachten Areal zu halten.
Was passiert bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug?
Wir bitten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung möglichst zeitnah nachzukommen, um diese vermeidbaren Mehrkosten zu vermeiden.
Sie sind das Auto gar nicht selbst gefahren ?
Oder das Fahrzeug wird von mehreren Fahrern verwendet, der Fahrer kann nicht benannt werden, da keine Aufzeichnungen hierüber vorliegen?
Sie haben uns geschrieben, dass Sie an dem besagten Tag der Besitzstörung nach § 858 BGB nicht gefahren sind. Bitte nennen Sie uns umgehend (innerhalb von 3 Werktagen) den Fahrer und dessen Meldeadresse.
Sollten Sie uns nicht den Fahrer und dessen Meldeadresse benennen, sind Sie selbst als Halter vor Gericht verantwortlich.
Hier verweisen wir zunächst auf Ihre Darlegungs- und Beweispflicht. Wenn Sie selbst am Verstoßtag tatsächlich nicht gefahren sein sollten, auch nicht bereit sind, den Fahrer zu benennen, haften Sie als Halter des Fahrzeuges als sog. Zustandsstörer (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.2015, V ZR 160/14) und können – unabhängig von einer Haftung für die Vertragsstrafe – auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Um weitere nicht unerhebliche Kosten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen als Halter oder als tatsächlicher Fahrer der Zahlungsaufforderung schnellstmöglich nachzukommen.
Haben Sie korrekt Geparkt und keinen Verstoß gegen die Einstellungsbedingungen begangen, erreichen uns über unsere verschiedenen Kommunikationswege:
per Postweg: Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH
Postfach 480115, 48078 Münster
per Mail an: parkverstoss@gandolfo-sicherheit.de
per FAX an 02501 9178442
Wie kann ich bezahlen ?
Bitte überweisen Sie offene Forderungen über eine Vertragsstrafe
mit Angabe des Aktenzeichens an:
Gandolfo Sicherheitstechnik GmbH
DE71 4004 0028 0400 4891 00
BIC: COBADEFFXXX
Bankname: Commerzbank
Verwendungszweck: Ihre Vorgangsnummer
Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:
EC, Mastercard, VISA, V-Pay, American Express, Diners Club, Discover, Klarna, Apple Pay, Google Pay
Um Ihren Parkverstoß zu zahlen senden wir Ihnen auch gerne einen Zahlungslink zu.